Haftpflichtversicherung Versicherungsvergleich
Die Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter abzusichern. Ist der Anspruch gerechtfertigt und auch durch die Versicherung gedeckt, dann findet die Schadenregulierung statt. Sollte sich aber im Vorwege herausstellen, dass der Anspruch gegen den Versicherungsnehmer unbegründet ist, kommt die Haftpflichtversicherung auch für die Abwehr dieser zu Unrecht gestellten Ansprüche auf und ergänzt damit die Rechtschutzversicherung. Die Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung und keine Pflichtversicherung. Trotzdem ist es empfehlenswert sie abzuschließen – ein teurer Schaden kann schnell entstehen.
Klassisches Beispiel: Die auf das Sofa heruntergefallene Zigarettenglut
Ausschlüsse der Haftpflichtversicherung sind normalerweise Ansprüche gegen Familienangehörige oder im selben Haushalt lebende Personen, sowie vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
Im Gegensatz zu den meisten anderen Versicherungen zahlt die Haftpflichtversicherung in der Regel auch bei grober Fahrlässigkeit.
Die Versicherung muss auch nicht bei Schäden an fremden Sachen zahlen, die vom Versicherten bearbeitet werden.
Die Versicherung wird normalerweise für einen Zeitraum von 1-5 Jahren abgeschlossen und verlängert sich automatisch, es sei denn man Kündigt den Vertrag. Tritt ein Schadensfall ein, kann außerordentlich vom Versicherten sowie auch von der Versicherung gekündigt werden.
Die Informationen zum Thema Haftpflichtversicherung sind nach besten Wissen und Gewissen zusammengetragen worden.